Fördermittel
Es ist uns ein persönliches Anliegen, in einer individuellen Beratung wirtschaftliche und klimafreundliche Konzepte zu entwickeln, die für jeden Einzelnen und unsere globale Gemeinschaft einen Schritt in eine lebenswerte Zukunft bedeuten. Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderangebot des Bundes für energetische Modernisierungsmaßnahmen im und am Haus. Abgewickelt wird die BEG durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ziel ist es, Eigentümer*innen von Immobilien dabei zu unterstützen, Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen.
Vorrangig fördert die BEG Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle und Optimierung der Anlagentechnik.
Ob Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder kommunale Einrichtungen, ob Einzelmaßnahmen oder ganzheitliche Sanierungen – die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten die geplanten Maßnahmen. Bedingung ist, dass die angestrebten Maßnahmen über die Vorschriften und Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) hinausgehen.
Die KfW ist die „Förderbank des Bundes“. Sie wurde 1948 als „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ gegründet. Heute unterstützt die Bank wirtschaftliche, soziale oder ökologische Vorhaben, und damit rückt die Energiewende stark in den Fokus der Kreditanstalt. Energetische Optimierung macht Gebäude wirtschaftlicher und trägt aktiv zum Klimaschutz bei.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt die KfW-Bank neben der ganzheitlichen Effizienzhaus-Förderung seit dem 01.01.2024 auch die Förderung von klimaneutralen Heizungstechniken um. Je nach Maßnahme wird hier ein Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen mit eventuellem Tilgungszuschuss vergeben.
Neubau
Sie planen den Bau eines Wohnhauses oder einer Gewerbeimmobilie und wollen diese zukunftsfähig ausrichten? Die KfW förderten den Neubau als KfW-Effizienzhaus 40 mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000€ pro Wohnung.
Wir unterstützen Sie von der Planung über die energetische Baubegleitung hin bis zur Bestätigung der fachgerechten Umsetzung.
Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus
Smart move! Sanieren Sie Ihre Immobilie energetisch und sparen Sie mit einem Förderkredit der KfW. Der Staat fördert die Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie (Wohngebäude und Gewerbe) zu einem Effizienzhaus mit einem zinsgünstigen Kredit inklusive Tilgungszuschuss. Je energieeffizienter die Immobilie wird, desto höher die Förderung und desto mehr schonen Sie zukünftig wertvolle Ressourcen. Eine Fördermittelberatung lohnt sich!
Das KfW-Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Immobilien, entwickelt vom Bundesbauministerium, der Deutschen Energieagentur und der KfW. Dadurch lässt sich die Höhe der staatlichen Förderung anhand von zwei Kriterien festlegen.
Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf?
Wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle?
Es gibt die Effizienzhausstufen 40, 55, 70 und 85. Je niedriger der Wert, desto höher die Energieeffizienz des Gebäudes. Und desto höher ist die Förderung. Alle Werte stehen in Relation zur Vergleichsgröße 100, ein Haus, das den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Ein Effizienzhaus 40 verbraucht also maximal 40 Prozent der Energie des Referenzgebäudes.
Aber jedes Haus ist so individuell wie seine Besitzer. Eine Maßnahme kann an unterschiedlichen Immobilien zu unterschiedlicher Energieeffizienz führen. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist also enorm wichtig. Für die Zukunft Ihrer Immobilie und für die Sicherung der Fördermittel. Was für ein Glück, dass wir genau die richtigen Ansprechpartner*innen für Sie sind!
Modernisierung von Baudenkmälern
Denkmalgeschützte Häuser atmen Geschichte. Glücklicherweise können wir mit einer energetischen Modernisierung auch ihre Zukunft sichern. Eine Sanierung spart Energie und Heizkosten. Die Denkmalschutzauflagen stellen uns dabei vor besondere Herausforderungen. Wenn die historische Fassade erhalten bleiben soll, können Außenwände nicht problemlos gedämmt werden.
Für Baudenkmäler gelten daher Sonderregeln zur Förderung. Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite und begleiten Sie ganzheitlich bei der Sanierung Ihrer denkmalgestützten Immobilie.
Welche Genehmigungen benötigen Sie für die Sanierung? Was ist überhaupt sinnvoll? Wie kann die Umsetzung gelingen? Wir bei greenaix sind so breit aufgestellt, dass wir Sie mit unserer Qualifikation für den Denkmalschutz gerne unterstützen. Es ist uns eine Freude, Sie hinsichtlich der Energieeffizient Ihres wunderbaren, denkmalgeschützten Gebäudes zu beraten.
Interessante Aspekte
Vor Kurzem ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert in Kraft getreten. In diesem Zuge rücken Förderanträge bei der KfW noch stärker in den Vordergrund. Alle ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge für den Heizungsaustausch bearbeitet ab diesem Zeitpunkt die KfW. Das bedeutet auch, dass das Zuschussprogramm, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beheimatet war, ab 2024 bei der KfW liegt. Die gute Nachricht: Die Heizungsförderung wird in diesem Zusammenhang erhöht.
Energieeffiziente Sanierung und klimafreundlicher Neubau sind so relevant wie nie zuvor. Mit uns als Energieeffizienzberater*innen sichern Sie sich die bestmögliche Förderung durch die KfW. Wir beraten Sie individuell und passgenau, damit wir gemeinsam die beste Lösung finden, um Ihr Gebäude so energieeffizient wie möglich zu machen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wickelt in der BEG seit dem 01.01.2024 ausschließlich die Maßnahmen an der Gebäudehülle ab. In diesen Bereich fallen beispielsweise die Dämmung von Fassaden, die Sanierung von Fenstern und Türen sowie auch Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz. Zusätzlich erfolgt die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude über das Bafa.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden zahlt das BAFA bei sachgemäßer Umsetzung entsprechend der Richtlinien einen prozentualen Zuschuss an den Antragsteller. Die Bestätigung der fachgerechten Umsetzung erfolgt über den Energie-Effizienz-Experten.
Wichtige Voraussetzung: Die Begleitung durch einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle. Wir begleiten die Maßnahme von Beginn an und Bestätigen gegenüber der Behörde, dass die Maßnahme fachgerecht umgesetzt wurde.
Aber nicht nur das. Eine energetische Baubegleitung garantiert Ihnen eine unabhängige und individuelle Begleitung und ermöglicht Ihnen das bestmögliche Ergebnis. Und das Beste daran: Unsere Leistungen zur energetischen Fachplanung und Baubegleitung wird ebenfalls in der BEG gefördert.
Neben den großen, überregionalen Anlaufstellen steigt die Anzahl der Möglichkeiten, regionale Fördergelder zu beantragen. Die Landesregierungen unterstützen Unternehmen, Kommunen, Bürger*innen sowie Forschungseinrichtungen mit vielfältigen Förder- und Finanzierungsmaßnahmen bei der Planung und der Umsetzung von Projekten, die zum Klimaschutz und zur Energiewende beitragen.
Nordrhein-Westfalen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 CO2-neutral zu sein. Mit dem Förderprogramm progres.nrw forciert die Landesregierung die Inbetriebnahme von Anlagen und Techniken, die erneuerbare Energien einsetzen und damit zum Klimaschutz beitragen.
Auch der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung hält Fördermittel bereit, besonders für kleine und mittlere Unternehmen.
Neben der bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt es weitere Anlaufstellen, um Fördergelder für energetische Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.
Neben der Förderung der Landesregierung über progres.nrw können regionale Förderungen, beispielsweise über die Stadt Aachen oder die StädteRegion in Anspruch genommen werden.
Wir beraten Sie dazu gerne.
Fördermittel beantragen
Wir von greenaix sind immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung und kennen jedes Programm zur Förderung energieeffizienter Immobilien. Wer sich nicht täglich mit diesem Thema beschäftigt, kann schnell den Überblick verlieren. Ein Bauprojekt ist aufregend genug. Wir erledigen Ihren Papierkram und halten Ihnen den Rücken frei. Aktuelles Wissen entscheidet über den Erfolg Ihres Bauprojektes und über Ihre Zukunft. Wir kennen unsere Verantwortung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir sind mehr als Expert*innen der Energieeffizienzberatung. Wir sind Ihre wandelnden Lexika, um Sie über energieeffiziente Maßnahmen zu informieren und die unermüdlichen Wächter über die Umsetzung am Bau. Wir sind ebenfalls Ihre Guides durch den Dschungel der Fördermöglichkeiten und Formulare und Ihre persönlichen Servicekräfte, die Ihnen Ihre persönlichen Projektwünsche erfüllen.
Das Ergebnis: Optimale Förderung mit den passenden Fördermitteln, so wenig Kosten wie nötig, so viel Effizienz und Wertschöpfung wie möglich.
Zukunft fördern
Ohne Leidenschaft gibt es keine Innovation. Die Zukunft der Immobilien liegt darin, Ressourcen zu schonen und Gebäude energieeffizient zu gestalten. Unsere Expertise steht auf drei Säulen: Aktuelles, umfassendes Know-How, Innovationsgeist und bedingungsloser Service. Mit Freude entwickeln wir Lösungen, die Kostenersparnisse und ökologische Verantwortung kombinieren. Wir glauben fest daran, dass jede noch so kleine Maßnahme im Bereich der Energieeffizienz eine Investition in eine nachhaltigere Zukunft darstellt. Finanziell und ideell. Große Veränderungen beginnen im Kleinen. Und nur, wenn sie gut durchdacht und geplant sind, haben sie die Kraft, die Welt nachhaltig zu verändern. Sie planen Ihr Projekt, wir beantragen die Fördermittel. Packen wir’s an.
Diese Leistung können sie direkt bei uns bestellen:
Fachliche Begleitung Ihres Projektes
- Individueller Sanierungsfahrplan als ganzheitliche Betrachtung Ihres Gebäudes
- Analyse und Auswahl der Fördermittel für Ihr individuelles Projekt
- Entscheidungshilfe
- Kalkulation
- Antragsvorbereitung: Wir bereiten die Formulare vor und unterstützen Sie bei der Einreichung der Anträge
- Energetische Baubegleitung zur Qualitätssicherung bei der Umsetzung
- Bestätigung der fachgerechten Umsetzung: Wir erstellen die notwendigen Nachweise zur Auszahlung der Fördermittel